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Rechtsbeistand ::
Was versteht man unter Rechtsbeistand?
Personen, die über eine unbeschränkte, sogenannte Vollerlaubnis, oder eine für bestimmte Rechtsgebiete beschränkte Erlaubnis zur Rechtsberatung gemäß Rechtsberatungsgesetz verfügen, nennt man Rechtsbeistand. Allerdings wird die Vollerlaubnis bereits seit 1981 nicht mehr erteilt. Heutzutage kann nur noch die Erlaubnis für ein bestimmtes Sachgebiet, z.B. für Renten- oder Versicherungsberater, erteilt werden.
Während die Inhaber einer Vollerlaubnis auf allen Rechtsgebieten beratend tätig werden können, sind Inhaber einer Teilerlaubnis nur zur Tätigkeit auf dem in ihrer Erlaubnisurkunde dokumentierten Rechtsgebiet berechtigt. Daher sollte jeweils der genaue Umfang der Rechtsdienstleistungsbefugnis in der Erlaubnisurkunde erläutert sein.
Neben Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung muss der Rechtsbeistand über genügend Sachkunde verfügen. Diese erforderliche Sachkunde erstreckt sich auf umfangreiche rechtliche und bereichsspezifische Kenntnisse. Voraussetzung für den Zugang ist die Erlaubniserteilung im Zuge der Einzelfallentscheidung durch den zuständigen Amts- oder Landgerichtspräsidenten.
Der Rechtsbeistand kann Mietglied der Rechtsanwaltskammer werden. In diesem Fall unterliegt er dem Berufsrecht der Rechtsanwälte.
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